Die CDU will als Konsequenz aus dem
Bamf-Skandal Sicherheit und Qualität der behördlichen Abläufe auch
über eine Gesetzesnovelle vorgeben. „Wir sollten die wesentlichen
Qualitätskriterien für das Asylverfahren gesetzlich normieren“, sagte
CDU-Innenexperte Armin Schuster der Düsseldorfer „Rheinischen Post“
(Mittwoch). Danach solle künftig eine positive Asylentscheidung nur
noch getroffen werden können, wenn der Antrag persönlich und nicht
durch Anwälte gestellt werde, die Identität und die
Staatsangehörigkeit geklärt seien und eine persönliche Anhörung
stattgefunden habe. Schuster will daneben Personalrotationen bei den
Entscheidern vorgeben. Mehr Qualität brauche mehr Personal, aber das
sei gut investiert, weil es dann geringere Fallzahlen negativer
Gerichtsentscheidungen gebe, erklärte der CDU-Politiker.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell