Kommentar von Matthias Beermann
Natürlich, noch nie hat die strafrechtliche Aufarbeitung eines
Unglücks den Angehörigen der Opfer ihre Toten zurück gebracht oder
ihr Leid geschmälert. Alles, was sie von einem Prozess erwarten
können, ist Aufklärung und vielleicht noch die Hoffnung, dass
Sanktionen eine Wiederholung verhindern mögen. In beiden Punkten hat
das Verfahren zum Absturz der „Concorde“ in Paris vor zwölf Jahren
die Erwartungen nicht erfüllen können. Zu zäh verlief die
Untersuchung, zu lückenhaft war die Beweisführung. Angesichts dessen
war es wohl vermessen zu glauben, die französische Justiz könne ein
glasklares Urteil fällen, präzise die Verantwortung für die
Katastrophe feststellen, der 113 Menschen zum Opfer fielen. Trotzdem:
Dass nun niemand strafrechtlich gesehen Schuld tragen soll an einer
Tragödie, die doch so offensichtlich aus einer Häufung menschlichen
Versagens schon weit im Vorfeld des Absturzes resultiert, lässt einen
bitteren Nachgeschmack. Ob nun den Ingenieur, der ebenso wie sein
Arbeitgeber um die Risiken der „Concorde“ wusste, oder den
schlampigen Mechaniker der schwerere Vorwurf trifft, sei
dahingestellt. Auch ohne Schuldspruch steht fest: Aus heiterem Himmel
kam die Katastrophe nicht.
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