Rheinische Post: CSU kritisiert Berliner Richter: Untersuchungshaft für U-Bahn-Schläger wäre schon wegen des „erzieherischen Effekts“ notwendig gewesen

Die Entscheidung der Berliner Justiz, einen
18-jährigen U-Bahn-Schläger nicht in Untersuchungshaft zu nehmen,
trifft weiter auf Unverständnis. „Bei einer derart schwerwiegenden
Tat hätte der zuständige Richter Untersuchungshaft schon allein wegen
des erzieherischen Effektes auf den Täter anordnen sollen“, sagte der
CSU-Rechtsexperte Norbert Geis der „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe). Der Staat müsse zudem zeigen, dass er solche
Gewaltexzesse nicht tatenlos hinnehme, unterstrich der CSU-Politiker.

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