Rheinische Post: Däubler-Gmelin vor ESM-Urteil: „Wir erhoffen uns klare Feststellung über Haftungshöhe“

Vor dem heutigen Verfassungsgerichtsurteil hat
die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin die
Verfassungsbeschwerde von 37 000 Bürgern gegen den
Euro-Rettungsschirm ESM gerechtfertigt. „Ich vertrete als
Rechtsanwältin über 37 000 Bürger, die Verfassungsbeschwerde
eingelegt haben, weil sie auch weiterhin einen Bundestag wählen
wollen, der in der zentralen Frage, was mit Steuern und dem Haushalt
passiert, gestalten, kontrollieren und entscheiden kann“, sagte
Däubler-Gmelin der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochsausgabe). „Der ESM nimmt sehr viele Befugnisse zu
EU-Institutionen, zur EU-Kommission, dem EU-Rat und der Europäischen
Zentralbank“, sagte die SPD-Politikerin. „Wir erhoffen uns, dass die
Richter klare Feststellungen über die Begrenzung der Haftungshöhe und
über die Beteiligung des Parlaments treffen. Beides ist bisher
schwammig und in den Parlamentsrechten europarechtlich nicht
wirksam“, sagte Däubler-Gmelin.

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