Formell haben die Schweizer Bank Credit Suisse
und neun ihrer Mitarbeiter weiter eine weiße Weste. Die 150 Millionen
Euro, die sie an die Staatskasse zahlen wollen, sind strafrechtlich
kein Eingeständnis, dass sie deutschen Kunden bei der
Steuerhinterziehung geholfen haben. Aber es bleibt wie immer in
solchen Fällen der fade Beigeschmack. Warum zahlen eine Bank und ihre
Beschäftigten solche Beträge, wenn sie nichts verbrochen haben? Aus
der Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Credit Suisse könnte man
den – zugegebenermaßen populistischen – Schluss ziehen, dass man nur
genug Geld braucht, um sich von allem freikaufen zu können. Motto:
Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das wäre aber zu
einfach. Denn der Bank das Geld wieder wegzunehmen, das sie durch das
Anlegen von Schwarzgeld selbst verdient haben könnte, ist eine
richtige Konsequenz. Sie schafft viel schneller Fakten als ein
langwieriger Gerichtsprozess, an dessen Ende vermutlich auch keine
höhere Strafe gestanden hätte. Das mag für das natürliche
Rechtsempfinden des ehrlichen Steuerbürgers schwer nachzuvollziehen
sein. Aber auch Recht ist bisweilen eine Frage von Effizienz.
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