Die gesetzliche Stilllegung der deutschen
Atomfabriken in Gronau und Lingen wäre nicht verfassungswidrig. Das
geht aus einem neuen Rechtsgutachten für das Bundesumweltministerium
hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe) vorliegt. Demnach hätte die Schließung der
Urananreicherungsanlage im nordrhein-westfälischen Gronau und der
Brennelemente-Fertigung im niedersächsischen Lingen mit hoher
Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand. Eine
entsprechende gesetzliche Regelung stelle keine verfassungswidrige
Enteignung der Betreiber dar, heißt es in dem Gutachten des Kieler
Verfassungsrechtlers Wolfgang Ewer. Um Schadenersatzzahlungen an die
Betreiber zu vermeiden, sollte der Staat nach dem Vorbild des
Atomausstiegs Übergangsfristen vereinbaren, empfiehlt Ewer. „Ich
begrüße die gutachterliche Feststellung, dass eine Beendigung der
Urananreicherungsanlage und der Brennelemente-Fertigung rechtssicher
möglich ist“, sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) der
Redaktion. „Damit würde verhindert, dass weiterhin Brennelemente aus
deutscher Fertigung an grenznahe belgische und französische
Atomkraftwerke geliefert werden, deren Sicherheit in Deutschland
Sorgen bereitet“, sagte Hendricks. Aus den Atomfabriken in Gronau und
Lingen werden unter anderem Brennelemente in die umstrittenen, über
40 Jahre alten belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel
geliefert. Gegen den Transport der Brennelemente nach Belgien gibt es
massive Proteste.
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