Ein Kommentar von Ulli Tückmantel:
Die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, den
Planfeststellungsbeschluss für die Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen
den Bayer-Standorten Dormagen und Uerdingen für rechtswidrig zu
erklären, mag die besorgten Anwohner entlang der 67 Kilometer langen
Trasse zunächst beruhigen. Bis auf weiteres bleibt das Rohr leer.
Auch Bayer ist mit der Entscheidung nicht unzufrieden, denn sie
bedeutet nicht das endgültige Aus. Weist das Unternehmen die
Erdbebensicherheit nach, kann die Pipeline doch noch in Betrieb
gehen. Mit dem gestrigen Ergebnis, so scheint es, können also alle
leben. Dabei enthält die Entscheidung einmal mehr eine schlechte
Nachricht für den Industriestandort NRW – ganz gleich, wie man zu der
Bayer-Pipeline steht: ob man sie für eine Gefährdung der Bevölkerung
oder ein wichtiges Element zur Sicherung von Arbeitsplätzen hält. Wer
Millionen investiert, kann sich hierzulande auf behördliche Bescheide
nicht verlassen. Planfestellungsbescheide, die einer gerichtlichen
Überprüfung nicht standhalten, sind ein erhebliches
Investitionsrisiko. Das leere Rohr und das sechsjährige Hickhack um
Planung, Genehmigung und Bau dieser Pipeline machen sie zu einem
peinliches Lehr-Rohr über die zunehmende Unfähigkeit eines
Bundeslandes, sich vernünftig über seine industrielle Zukunft zu
verständigen.
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