Natürlich hat der Staat beim Thema
Arbeitsbedingungen eine Vorbildfunktion und sollte sich in seinem
eigenen Beritt um die Einhaltung von Mindeststandards kümmern.
Überall dort, wo er als Arbeitgeber auftritt, ist das sein gutes
Recht. Der Staat sollte seine Mitarbeiter angemessen entlohnen, auf
die Gleichbehandlung von Mann und Frau achten und für ein
umweltschonendes und energieeffizientes Arbeiten eintreten. All dies
aber über die Krücke eines Tariftreuegesetzes anderen Branchen
aufzuzwingen, in denen der Staat lediglich als Kunde, nicht aber als
Arbeitgeber auftritt, ist falsch. Das Land Nordrhein-Westfalen wird
sich mit diesen Regelungen in einem Bereich tummeln, in dem es nichts
verloren hat. Denn durch die Koppelung einer Vergabe an bestimmte
Bedingungen regiert es in die Tarifverhandlungen zwischen
Arbeitgebern und Gewerkschaften hinein. An Stelle von Wettbewerb
drohen Überregulierung und zusätzliche Bürokratie. Schließlich muss
die Einhaltung der Standards überprüft werden. Dass sich die
Verkehrsbetriebe gezwungen sehen, die Preise zu erhöhen, ist ein
erstes Zeichen dafür, dass dieses Gesetz eher Kosten produziert, als
wirklichen Nutzwert zu schaffen.
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