Natürlich hat der Staat beim Thema 
Arbeitsbedingungen eine Vorbildfunktion und sollte sich in seinem 
eigenen Beritt um die Einhaltung von Mindeststandards kümmern. 
Überall dort, wo er als Arbeitgeber auftritt, ist das sein gutes 
Recht. Der Staat sollte seine Mitarbeiter angemessen entlohnen, auf 
die Gleichbehandlung von Mann und Frau achten und für ein 
umweltschonendes und energieeffizientes Arbeiten eintreten. All dies 
aber über die Krücke eines Tariftreuegesetzes anderen Branchen 
aufzuzwingen, in denen der Staat lediglich als Kunde, nicht aber als 
Arbeitgeber auftritt, ist falsch. Das Land Nordrhein-Westfalen wird 
sich mit diesen Regelungen in einem Bereich tummeln, in dem es nichts
verloren hat. Denn durch die Koppelung einer Vergabe an bestimmte 
Bedingungen regiert es in die Tarifverhandlungen zwischen 
Arbeitgebern und Gewerkschaften hinein. An Stelle von Wettbewerb 
drohen Überregulierung und zusätzliche Bürokratie. Schließlich muss 
die Einhaltung der Standards überprüft werden. Dass sich die 
Verkehrsbetriebe gezwungen sehen, die Preise zu erhöhen, ist ein 
erstes Zeichen dafür, dass dieses Gesetz eher Kosten produziert, als 
wirklichen Nutzwert zu schaffen.
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