Rheinische Post: Digitalpakt Schule: Einigungüber Kontrollrechte des Bundes liegt vor

Beim Digitalpakt Schule soll der Bund die
Vergabe der geplanten fünf Milliarden Euro an die Länder durch
Akteneinsicht und die Anforderung von Berichten kontrollieren können.
Das geht aus einem Beschlussentwurf für den Vermittlungsausschuss
hervor, der der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch) vorliegt.
Demnach sollen die strittigen Sätze 2 und 3 des Artikel 104c
Grundgesetz die folgende Fassung erhalten: „Zur Gewährleistung der
zweckentsprechenden Mittelverwendung kann die Bundesregierung
Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen.“ Diese
Einigung hatte eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des
Vermittlungsausschusses so formuliert. Dem Vernehmen nach gab es
darüber zuletzt Einigkeit zwischen Bund und Ländern. An diesem
Mittwochabend könnte der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung den
Kompromiss beim Digitalpakt Schule beschließen.

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