Die Zahl der Imame des Islamverbandes Ditib,
die noch Freitagsgebete in Gefängnissen in NRW abhalten dürfen, ist
von 117 im Februar 2015 auf aktuell nur noch zwölf gesunken. Diese
Zahlen nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Seit Februar dürfen
Imame die Gefängnisse nur noch betreten, wenn sie sich zuvor einer
Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben. Diese Voraussetzung werde
von der überwiegenden Zahl der über die türkischen Generalkonsulate
beziehungsweise von Ditib entsandten Imame nicht erfüllt, hieß es.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) verwies auf Anfrage der
Redaktion darauf, dass die Regeln, nach denen man in einer
Justizvollzugsanstalt tätig werden könne, für alle gleichermaßen
gälten. „Wir haben entschieden, dass alle Seelsorger durch den
Verfassungsschutz überprüft werden müssen. Wer da nicht mitmacht,
kommt nicht mehr rein“, sagte der Justizminister. Ditib habe jetzt um
ein Gespräch gebeten, erklärte Kutschaty. „Ich setze darauf, dass
dadurch Missverständnisse ausgeräumt und die Bereitschaft gesteigert
wird, sich überprüfen zu lassen. Der Ball liegt jetzt bei der Ditib.“
KONTEXT:
Die NRW-Landesregierung hatte die Sicherheitsüberprüfungen im
September vergangenen Jahres angeordnet, nachdem ein umstrittener
Comic der türkischen Religionsbehörde Diyanet aufgetaucht war. In dem
Comic war der Märtyrertod positiv dargestellt. Ditib ist der in
Ankara ansässigen türkischen Religionsbehörde direkt unterstellt.
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