Bundesforschungsministerin Annette Schavan
(CDU) muss weiter auf das Ergebnis der Prüfung ihrer Doktorarbeit auf
mögliche Plagiate warten. Der Rektor der Düsseldorfer
Heinrich-Heine-Universität, Hans Michael Piper, sagte der
„Rheinischen Post“ (Samstag-Ausgabe): „Frau Schavan hat ein Recht auf
ein sorgfältiges Verfahren.“ Es gelte, gerade im Fall Schavan mit
großer Sorgfalt vorzugehen. Aus der Union wie aus Teilen der
Wissenschaft war Kritik daran laut geworden, dass die Universität
bereits seit sechs Monaten die Einleitung eines Verfahrens zur
Aberkennung von Schavans Doktortitel prüft. Piper stellte sich auch
hinter das Urteil eines Erstgutachtens des Düsseldorfer
Hochschullehrers Stefan Rohrbacher, der Schavan in ihrer 1980
eingereichten erziehungswissenschaftlichen Doktorarbeit eine
„leitende Täuschungsabsicht“ vorgeworfen hatte. Rohrbacher habe
„wissenschaftlich redlich“ gearbeitet und berücksichtige die auch zum
Zeitpunkt des Erscheinens der Doktorarbeit gültigen Regeln. „Der Text
von Frau Schavan ist minutiös Seite für Seite, Zeile für Zeile
analysiert worden. Es sind akribische Textvergleiche angestellt
worden“, unterstrich der Hochschulrektor. Piper kritisierte
seinerseits Stimmen aus der Wissenschaft, die Schavan in Schutz
genommen hatten. Diese Äußerungen stammten „von Meinungsträgern“, die
keine wissenschaftliche Analyse von Schavans Dissertation vorgenommen
hätten. Bei der Beurteilung der Plagiatsvorwürfe gehe es jedoch nicht
um die Leistungen einer verdienten Ministerin, sondern einer jungen
Wissenschaftlerin. Über den möglichen Ausgang des Verfahrens wollte
sich Piper, der die Rechtsaufsicht über diesen Prozess innehat, nicht
äußern. Er verwies jedoch darauf, dass die zuständige Philosophische
Fakultät „einen Ermessensspielraum“ habe, ob der Sanktion der Arbeit
auch der Titelentzug folge.
Anonym gebliebene Plagiatjäger hatten Ende April dieses Jahres im
Internet Vorwürfe erhoben, Schavan habe in ihrer 1980 im Fachbereich
Erziehungswissenschaften eingereichten Doktorarbeit „Person und
Gewissen“ aus Quellen zitiert und dies nur unvollständig oder gar
nicht kenntlich gemacht. Die Bundesforschungsministerin hatte
daraufhin die Universität um die Prüfung ihrer Arbeit gebeten.
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