Ein Kommentar von Gregor Mayntz:
Als der Bundestag 1953 das Bundespräsidenten-Ruhebezügegesetz
verabschiedete, war der aktuelle Amtsinhaber längst im Rentenalter.
Seinen ersten „Ehrensold“ bekam Theodor Heuss 1959 mit 75 Jahren,
sein Nachfolger Heinrich Lübke 1969 mit 75 Jahren und auch der dritte
Präsident Gustav Heinemann war 1974 bereits 75, als er erstmals
Ehrensold bezog. Der Altpräsident war also alt. Und, so traurig es
auch ist, auch der einzige. Den Vorgängern war nach dem Ausscheiden
aus dem Amt jeweils kein langer Ruhestand mehr vergönnt. Vor diesem
Hintergrund war es überfällig, das Ehrensoldgesetz mit begleitender
Ausstattung auf den Prüfstand zu stellen. Die Erwartungen an das
weitere Wirken eines Einzelnen sind gänzlich andere, als wenn sich
bald vielleicht ein halbes Dutzend „Elder Statesmen“ als lebenslange
Autoritäten anbieten. Wie wäre es zum Beispiel damit, für
Alt-Präsidenten ein gemeinsames Büro als Anlaufstelle zu bilden? Eine
Überlegung wert wäre zudem, ob der Staat auch Witwen und Waisen eines
Ex-Präsidenten endlos üppig auszustatten hat. Deshalb ist der
SPD-Gedanke einer überparteilichen Kommission eine gute Idee, die
ausufernde Debatte zu einem neuen Konsens zu bringen, den das Amt
dringend braucht.
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