Rheinische Post: Ein Arbeitskampf muss auch wehtun dürfen

Das Streikrecht ist ein Grundrecht, verankert
in Artikel 9 III der Verfassung. Wer es aushebeln will, weil seine
Folgen lästig und schädlich sind, ist ein Lobbyist in eigener Sache
oder ein Schönwetter-Demokrat, im Zweifel beides. Der zweite Teil des
Wortes Arbeitskampf signalisiert, dass Streik kein
Wattebausch-Weitwurf ist, vielmehr wehtun muss, wenn er
Durchschlagskraft haben soll. Die große britische Demokratie hat
nicht einmal 1940/41, als es für England um Leben oder Tod ging, eine
demokratische Errungenschaft preisgegeben. Wir Deutsche dagegen rufen
als gelernte, nicht geborene Demokraten zu schnell nach in der
Verfassung nicht vorgesehenen Runden Tischen und ähnlichem
politischem Mumpitz, sobald die Stürme wehen. Grundrechte
gewährleisten keine unbeschränkten Freiheiten, sie bekommen Halt und
Balance durch grundrechts-immanente Schranken. Niemand kann sich auf
ein Grundrecht berufen, wenn er etwa die freiheitliche Grundordnung
auslöschen will. Und dies noch: Man darf den Bahnstreikführer Claus
Weselsky als machtversessen und als Peiniger des Gemeinwesens scharf
kritisieren. Ihn via Internet als Lumpen zu stigmatisieren, gar zu
bedrohen, ist unanständig und eines Demokraten unwürdig.

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