Rheinische Post: Elektronik-Rauch

Was es nicht alles gibt! Weil sie vom
Glimmstengel nicht loskommen, kaufen sich manche Leute – es werden
offenbar immer mehr – für viel Geld ein High-Tech-Produkt, das zwar
wie eine Zigarette aussieht, aber angeblich längst nicht so schädlich
ist. Im Internet blüht der Handel mit elektronischen Zigaretten, und
mit Sicherheit dürfte das vermeintliche Wunderding am nächsten
Wochenende auf manchem Gabentisch liegen. Es ist gut, dass
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens gerade noch rechtzeitig
vor dem Fest lautstark Alarm schlägt. Denn einen „Genuss ohne Reue“
scheint es bei der E-Zigarette nicht zu geben. Vielmehr ist zu
befürchten, dass auch sie Gesundheitsschäden verursachen kann. Das
ist der eine Aspekt. Der zweite ist ein rechtlicher: Die für
E-Zigaretten nötigen Aromakartuschen oder -kapseln unterliegen
womöglich dem Arzneimittelrecht; wenn ihnen Nikotin zugegeben wird,
ist das zweifelsfrei der Fall. Wieso? Weil Nikotin physiologische
Veränderungen im Körper verursacht. Das tun Lebensmittel zwar auch,
aber sie sind ausdrücklich vom Arzneimittelrecht ausgenommen. Deshalb
gilt: Wer mit E-Zigaretten handelt, für die keine entsprechende
Zulassung vorliegt, der macht sich strafbar.

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