Rheinische Post: Ex-Verfassungsrichter Papier empfiehlt Zurückweisungen an Grenzen

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident
Hans-Jürgen Papier stuft Zurückweisungen von Flüchtlingen an den
deutschen Grenzen nicht nur als möglich, sondern als zwingend geboten
ein. In einem der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag)
vorliegenden Rechtsgutachten verweist Papier auf das „tragende
Regelungsprinzip des EU-Asylrechts“, wonach ein Asylbewerber sich das
Zielland für seinen Schutz in der EU nicht selbst aussuchen und einen
Aufenthalt in seinem „Wunschland“ erwirken könne. „Eine solche Lage
würde aber jedenfalls faktisch vielfach eintreten, wenn Asylbewerber
unter Berufung auf ein Asylgesuch in jedem Mitgliedstaat nach eigner
Wahl und Prioritätensetzung eine Antragsprüfung und damit eine
Einreise und ein (vorläufiges) Aufenthaltsrecht durchsetzen könnten“,
schreibt Papier in seinem 14-seitigen Gutachten für die
FDP-Bundestagsfraktion. Einreiseverweigerungen seien zwar kein Mittel
zur angemessenen und dauerhaften Lösung der Migrationsfrage. Deshalb
sei ein neues einheitliches EU-Recht nötig. „Das kann aber noch kein
Rechtfertigungsgrund dafür sein, das derzeit noch geltende Recht
dauerhaft unbeachtet zu lassen.“ Eine solche Grundhaltung führe „zu
einer Erschütterung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den
Bestand und in die Effektivität des Rechtsstaates“.

Für die FDP ist damit klar, dass „Zurückweisungen an deutschen
Grenzen zulässig sind“, wie Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann
der Zeitung ergänzend sagte. Die FDP-Fraktion wolle eine europäische
Lösung. Allerdings seien die Ergebnisse des EU-Gipfels „vage und
vielseitig interpretierbar“. Zudem würden diese dauern, etwa der
Ausbau von Frontex zu einer echten Grenzpolizei. „Daher brauchen wir
gerade für die Zeit bis zu einem funktionierenden europäischen
Asylsystem das deutliche Signal, dass Deutschland illegaler Migration
einen Riegel vorschiebt“, erklärte Buschmann. Der Rechtsstaat müsse
„auch in diesem Übergangszeitraum durchgesetzt werden“.

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