Das Urteil des Luxemburger Gerichtshof ist für
Bahnkunden ein echter Gewinn. Künftig spielt die Ursache einer
Verspätung keine Rolle mehr, der Anspruch auf Erstattung von Teilen
des Fahrpreises besteht immer. Die Bahn sieht hierdurch kaum neue
Belastungen auf sich zukommen. Schließlich habe sich das Unternehmen
schon bislang recht kulant gezeigt und auch ohne Verpflichtung
gezahlt. Fahrgäste, die um Erstattungen ringen mussten, werden dies
zumindest mit hochgezogenen Augenbrauen quittieren. Auch an der
Behauptung der Bahn, dass die höchstrichterliche Entscheidung keine
Auswirkungen auf die Fahrpreise haben wird, sind Zweifel erlaubt.
Schließlich können unvorhersehbare Ereignisse wie Streiks oder
Hochwasser ab sofort rasch große Löcher in die Bilanz reißen. Fragen
wirft aber auch die ausdrückliche Beschränkung des Urteils auf die
Bahn auf. Wieso bleibt etwa Fluggesellschaften die Haftung für
Verspätungsfolgen durch Vulkanausbrüche oder vereiste Triebwerke
erspart?
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