Ein Kommentar von Reinhold Michels:
Es ist sinnvoll, wenn sich Justizminister darüber Gedanken machen,
ob die beiden Hauptsanktionen des Strafgesetzbuches – Freiheitsentzug
und Geldstrafe – allein sachgerecht und noch zeitgemäß sind. Es gibt
Delikte und Delinquenten, auf die die Verurteilung zu einem
befristeten Fahrverbot besser passt, ja, wie maßgeschneidert wirkt.
Ein Fahrverbot als dritte Sanktionssäule nicht nur gegen
Verkehrsdelikte nimmt nicht zu viel – die Freiheit nämlich -, aber es
ahndet spürbar, mehr als eine geringe Geldstrafe, die oft ihren Namen
nicht verdient. Einwände gegen Fahrverbote bei Alltagsvergehen sind
ernst zu nehmen. Besonders gravierend ist der nicht nur aus dem
NRW-Justizministerium kommende Hinweis auf eine mögliche Verletzung
des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 3 der Verfassung). Die Freiheit
lässt sich jedermann nehmen, Geld ebenfalls, sieht man von gänzlich
Mittellosen ab. Fahrverbote jedoch treffen logischerweise nur den
(zugegeben großen) Kreis der Führerschein-Besitzer, und unter diesen
den Täter vom Land mehr als den Städter, der Busse und Bahnen vor der
Tür hat. Solange jedoch die Verfassungswidrigkeit nicht offenkundig
erscheint – was niemand behauptet – sollte man den Versuch mit der
neuen Sanktion wagen.
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