von Eva Quadbeck
Es ist sehr ungerecht, dass Mütter, die ihre Kinder vor 1992
geboren haben, deutlich weniger Erziehungszeiten in der Rente
gutgeschrieben bekommen, als die jüngeren Mütter. Immerhin ist damit
die Rente der älteren Mütter um rund 55 Euro pro Kind und Monat
niedriger als die Altersbezüge der Frauen mit Kindern ab Jahrgang
1992. Vor dem Hintergrund, dass es für die Frauen in den 60er, 70er
und 80er Jahren noch sehr viel schwieriger war, Beruf und Kinder
unter einen Hut zu bringen, als es heute der Fall ist, wiegt diese
Ungerechtigkeit umso schwerer. Darum ist es nachvollziehbar, dass vor
allem die Frauenunion Druck macht, dass auch für ältere Mütter etwas
getan wird, wenn die jungen Mütter künftig Betreuungsgeld erhalten
können. Die Idee aus der Union, statt einer Zuschussrente für
Geringverdiener und einer neuen Mütter-Rente für ältere Mütter nun
eine Art Familien-Rente für alle einzuführen, die wegen
Kindererziehung und Pflege von Angehörigen weniger Rentenansprüche
erzielt haben, klingt charmant, gehört aber in die Abteilung
Gießkannenprinzip. Eine solche Rente wäre nicht zielgenau. Angesichts
der enormen staatlichen Schuldenlast müssen sich sozialstaatliche
Leistungen auf die beschränken, die sie dringend benötigen.
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