Der Familienbund der Katholiken hat davor
gewarnt, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. „Die politische
Forderung suggeriert eine rechtliche Lücke beim Schutz von Kindern –
eine Lücke, die es nicht gibt“, schreibt Verbandspräsident Stefan
Becker in einem Namensbeitrag für die „Rheinische Post“
(Freitagausgabe). Stattdessen drohten Gefahren, würden Kinderrechte
den Weg ins Grundgesetz finden. „Wer das will, der schwächt die
Elternrechte“, so Becker. „Machen wir uns bewusst: Die Interessen des
Kindes werden in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen.“
Der Staat greife nur dann ein, wenn das Kindeswohl gefährdet sei.
„Und wenn er eingreift, leistet er Hilfe zur Selbsthilfe, damit
Eltern schnell wieder ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden
können“, schreibt Becker. Unter Berufung auf neu geschaffene
Kinderrechte könnte der Staat weitere Eingriffsrechte beanspruchen,
zum Beispiel beim Sorgerecht und der Erziehung, warnte der Präsident
des Familienbundes. „Das Grundgesetz folgt einem im besten Sinne
liberalen Geist: Der Schutz von Kindern ist in idealer Weise
verbunden mit dem Freiheitsvertrauen in die Sorge- und
Erziehungsarbeit der Eltern.“ Es spreche deshalb Vieles dafür, bei
den bewährten Regelungen zu bleiben, so Becker.
Dem widersprach die geschäftsführende Bundesfamilienministerin
Katarina Barley (SPD). „Eine Verankerung der Kinderrechte im
Grundgesetz geht zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet,
zulasten der Eltern und Familien“, schreibt Barley in ihrem Beitrag
für die „Rheinische Post“. Kinder und Jugendliche hätten eine
stärkere Position, etwa wenn ein Spielplatz geschlossen werde, weil
sich Anwohner über Kinderlärm beschwerten. „Überall, wo ein Ausgleich
zwischen den Interessen von Kindern und anderen erfolgt, müssen wir
ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Kindern legen“,
argumentiert Barley. Solange sie nicht wählen könnten, könnten Kinder
und Jugendliche bei politischen Entscheidungen, die ihr Leben und
ihre Interessen betreffen, nicht direkt mitentscheiden. „Auch im
Grundgesetz spielen sie bisher nur eine Nebenrolle. Das müssen wir
ändern“, so Barley. Das Wohl der Kinder müsse bei allen staatlichen
Entscheidungen, die sie betreffen, maßgeblich berücksichtigt werden.
„Die Konsequenz: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“, schreibt die
Ministerin.
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