Drei Monate vor den neuen gesetzlichen
Regelungen zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränkter
Bleibeperspektive haben bereits 26.000 Angehörige Terminanfragen an
Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet, um ihre entsprechenden
Visa-Anträge einzureichen. Das geht nach einem Bericht der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) aus
einer ihr vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf FDP-Anfrage
hervor. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die
Gesetzesnovelle auf den Weg bringen, wonach ab August monatlich bis
zu tausend Angehörige zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen
dürfen. Die meisten Familiennachzüge werden jedoch nach wie vor bei
Flüchtlingen mit besserer Bleibeperspektive genehmigt. Allein die
Zahl der Syrer, die als nahe Angehörige nach Deutschland nachziehen
durften, stieg von 21.376 im Jahr 2015 auf 40.725 im vergangenen
Jahr. Seit 2013 erteilte das Auswärtige Amt weltweit knapp 390.000
Visa zum Familiennachzug. FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg verlangte
auf der Grundlage dieser Zahlen eine zügige Antragsbearbeitung und
konsequente Rückführung abgelehnter Bewerber. Dies sei die
„notwendige Kehrseite eines funktionierenden Asylsystems“, erklärte
Teuteberg. Nur so könne die „Herkulesaufgabe“ gelingen,
Hunderttausende zu integrieren, die jetzt schon hier seien und ihre
Angehörigen nachholen dürften.
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