Rheinische Post: Familienunternehmer rechnen mit Erbschaftsteuer-Reform

Das Bundesverfassungsgericht wird die
Erbschaftsteuer-Regeln für Betriebe nach Einschätzung der deutschen
Familienunternehmer in dieser Woche für teilweise verfassungswidrig
erklären. „Wir rechnen damit, dass das Gesetz zur Erbschaftsteuer
wohl in die Werkstatt muss“, sagte der Präsident des Verbandes der
Familienunternehmer. Lutz Goebel, der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Montagausgabe). „Vermutlich werden die
Gesetzgeber es mit einer Mehr-Punkte-Mängelliste zu tun bekommen“,
sagte Goebel. „Auch aus unserer Sicht gab es einige Überdehnungen bei
der Verschonung, die an sich und in ihrem Kern dennoch richtig und
wichtig bleibt“, so Goebel. Die Verfassungsrichter werden am Mittwoch
ihr Urteil zur Erbschaftsteuer sprechen. Nach der mündlichen
Verhandlung vor einigen Monaten rechnen Experten und Betroffene
damit, dass es die besonderen Verschonungsregeln für Erben von
Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt. Bisher können Erbem
steuerfrei ausgehen, wenn sie einen Betrieb nach dem Übergang sieben
Jahre lang weiter führen. Viele Erben entscheiden sich für eine
zweite möglivhe Variante: Wenn sie den Betrieb fünf Jahre lang weiter
führen und die Arbeitsplätze erhalten, werden ihnen 85 Prozent der
Erbschaftsteuer erlassen. Kleine Betriebe mit maximal 20 Mitarbeitern
müssen für den Erhalt der Arbeitsplätze keinen besonderen Nachweis
führen, um in den Genuss des Steuernachlasses zu kommen.

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