Rheinische Post: Fast 37 Prozent derälteren Lebensversicherungspolicen könnten gekündigt werden

Gut ein Drittel aller älteren
Lebensversicherungspolicen könnte nachträglich gekündigt werden, weil
unter anderem die Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss
mangelhaft oder gar nicht über Rücktrittsrechte belehrt wurden. Das
geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine
Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der Düsseldorfer
„Rheinischen Post“ (Mittwoch) vorliegt. „Eine frühere Abfrage der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ergeben, dass
36,7 Prozent der Vertragsabschlüsse, die im Zeitraum von Mitte 1994
bis Ende 2007 abgeschlossen worden sind, potenziell von einem
Widerspruch betroffen sein können“, heißt es in der Antwort. „Als
Widerspruchsgrund kamen dabei auch andere Gründe als eine fehlerhafte
Belehrung in Betracht, zum Beispiel der fehlerhafte oder nicht
erfolgte Zugang der Versicherungsbedingungen oder eine unterbliebene
Belehrung zum Widerspruchrecht.“ Die Zahl der abgeschlossenen
Neuverträge von Lebensversicherungen ist zudem in Deutschland von
2009 bis 2018 von 6,2 Millionen im Jahr auf 5,2 Millionen
zurückgegangen, wie aus der Antwort hervorgeht. „Die Nullzinsfalle,
in der sich die Lebensversicherungen befinden, wird durch das
nachträgliche Widerspruchsrecht der Kunden zu einem Risiko von
erheblicher Tragweite. Daraus kann schnell ein systemisches Risiko
werden“, warnte der FDP-Politiker Frank Schäffler.

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