Im Streit um das Betreuungsgeld hat die FDP auf
die Zuständigkeit der Länder verwiesen und zugleich das bayerische
Vorgehen kritisiert. „Es kann nicht sein, dass einzelne Länder ihre
Zuständigkeiten an den Bund delegieren und mit politischem Druck den
Bund dazu bringen, ihre Vorstellungen umzusetzen. Dieses Beispiel
darf auf keinen Fall Schule machen“, sagte die Vorsitzende des
Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Eigentlich müsse Bayern seine Zuständigkeit wahrnehmen und ein
landesweites Betreuungsgeld einführen, sagte Laurischk. Die
FDP-Politikerin bekräftigte die Zweifel der Liberalen, ob die
Bundesregierung überhaupt für die Gesetzgebung des Betreuungsgeldes
zuständig ist. „Das Betreuungsgeld fällt aus meiner Sicht nicht in
die Zuständigkeit des Bundes“, so Laurischk. Ein Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Zeitung
vorliegt, stützt die Auffassung der Liberalen. Darin heißt es, die
Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung zur Wahrung der
Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet sei „insgesamt
fraglich“.
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