Wegen der deutschen Beteiligung an der
Erstellung der so genannten „Tötungsliste“ in Afghanistan wird es
derzeit nicht zu einem Ermittlungsverfahren durch die
Bundesanwaltschaft kommen. „Bislang liegen keine zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der
Bundesjustiz fallende Straftat vor“, sagte ein Sprecher des
Generalbundesanwaltes der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Mittwochausgabe). Die jüngsten Medienberichte über
Geheimpapiere zur Lieferung von Namen und Koordinaten Verdächtiger
durch Bundeswehr und BND gehörten zum „umfassenden Monitoring“, das
der Generalbundesanwalt auf dem Gebiet des Völkerrechtes unterhalte.
Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
sprach gegenüber der Zeitung von einem „schmutzigen Krieg“. Das
gezielte Töten möglicher Verdächtiger ohne irgendeine
Angriffshandlung sei durch Kriegsrecht „nicht gedeckt“, insbesondere
bei nicht Kämpfenden wie etwa Drogendealern. Zwar seien die Deutschen
offenbar zurückhaltender vorgegangen, doch die Zuarbeit werfe
gleichwohl rechtliche Fragen auf, die „mit Blick auf künftige
Kampfeinsätze unbedingt geklärt werden sollten“, betonte die
ehemalige Ministerin.
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