Rheinische Post: Gentechnik-Novelle legt hohe Hürden für Verbot fest

Für ein künftiges Verbot von Gentechnik auf
deutschen Feldern soll es hohe Hürden und nur landesspezifische
Vorgaben geben. Das sieht der Entwurf der Gentechnik-Novelle von
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) vor, der in die
regierungsinterne Abstimmung gegangen ist und der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstag-Ausgabe) vorliegt. „Die
Landesregierungen werden ermächtigt, … den Anbau eines gentechnisch
veränderten Organismus … zu beschränken oder zu untersagen“, heißt
es in dem Entwurf. Diese Einschränkung müsse im Einklang mit
EU-Vorgaben stehen, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein
und sich auf „zwingende Gründe“ stützen. Dabei wird unter anderem
Bezug zu umweltpolitischen oder agrarpolitischen Zielen, zur
Bodennutzungen und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung genommen. Das
Gesetz beschränkt das Verbot auf den professionellen Anbau.
Anpflanzungen „zugelassener gentechnisch veränderter Organismen zu
Forschungszwecken“ sind nach diesem Gesetz weiter möglich. Die Länder
haben nach dem Entwurf ausdrücklich auch die Möglichkeit, einzelne
Verbote oder Beschränkungen aufgrund künftiger neuer Erkenntnisse
wieder rückgängig zu machen.

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