Hinter den Kulissen gibt es Uneinigkeit über
die Platzierung der 35 AfD-Wahlleute in der Bundesversammlung am 12.
Februar. Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische
Post“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf mit der Vorbereitung der
Bundespräsidentenwahl befasste Kreise. Offenbar fürchte das
Kanzleramt, dass eine Sitzordnung in der Bundesversammlung ein
Präjudiz für die Unterbringung der neuen Partei im nächsten Bundestag
sein könnte. Eine Platzierung am Rand neben der Union würde bedeuten,
dass die AfD-Abgeordneten der Regierungsbank am nächsten säßen. Ein
Sprecher des Bundestages betonte, es gebe noch keinen
entscheidungsreifen Entwurf für die Sitzordnung. Dieser werde wohl
erst im Januar vorliegen.
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