Rheinische Post: GKV-Spitzenverband kritisiert Details an Spahns Pflegepersonal-Gesetz

Die Präsidentin des Spitzenverbands der
gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Doris Pfeiffer, hat das geplante
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
(CDU) begrüßt, einzelne Details aber deutlich kritisiert. „Mit dem
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz rückt die Regierungskoalition die
Situation der Kranken- und Altenpflege richtigerweise ins Zentrum“,
sagte Pfeiffer der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch).
Kritik übte sie allerdings daran,  “dass die Politik dabei
reflexhaft die Beitragszahlenden stärker belastet“. Nicht alle
geplanten Maßnahmen seien Aufgaben einer Sozialversicherung wie etwa
eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie  oder der
Ausbau der Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen. „Das Volumen
dieser versicherungsfremden Leistungen rechtfertigt einen
Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung“, sagte Pfeiffer. Sie
kritisierte zudem einzelne Krankenhäuser und Bundesländer. „In den
letzten Jahren gab es Kliniken, die massiv im Bereich Pflege Stellen
abgebaut haben. Wegen fehlender Investitionen der Bundesländer haben
einige Kliniken die Gelder der Krankenkassen zweckentfremdet und
damit Investitionen wie Umbauten bezahlt“, sagte Pfeiffer. „Das gilt
es künftig zu verhindern. In diesem Sinn begrüßen wir den Vorstoß des
Gesetzgebers, Mindestanforderungen zur Personalausstattung in
Kliniken zu etablieren“, sagte Pfeiffer.

Ähnlich äußerte sich Deutschlands oberster Verbraucherschützer
Klaus Müller. Es ist an der Zeit, dass die Länder der ihnen
zugewiesenen Verantwortung bei der Finanzierung von notwendigen
Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen gerecht werden“, sagte
Müller der „Rheinischen Post“. Die geplante Stellenförderung beziehe
sich zudem lediglich auf stationäre Einrichtungen. „Der ebenso
relevante ambulante Bereich bleibt leider außen vor“, bemängelte der
Chef des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv).

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll am heutigen Mittwoch vom
Bundeskabinett verabschiedet werden. Es schreibt den Krankenhäusern
ab 2020 eine spezielle Personaluntergrenze in der Pflege vor.

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