Rheinische Post: Hauptsache ist das Kindeswohl = Von Reinhold Michels

Die entscheidende Bemerkung zur sogenannten
Sukzessivadoption, die nun kein rechtliches Problem mehr darstellt,
hat Bundesverfassungsrichter Paulus gemacht: Er sehe nicht, so
Paulus, dass die Sukzessivadoption in einer Homo-Ehe die Situation
des Kindes verschlimmere. Da hat der Richter Recht. Die Sukzessiv-
bzw. Zweitadoption durch den Lebenspartner verschafft dem Kind
weitere rechtliche Vorteile; ob es auch tatsächliche sind, hängt von
den Adoptiveltern ab. Die Lebenspartnerschaft ist wie die Ehe auf
Dauer angelegt – und sie ist genauso anfällig fürs Scheitern. Was dem
Kindeswohl als zentralem Aspekt jeder Adoption nicht diente, wäre ein
überstürztes Ja zum vollen Adoptionsrecht für Homo-Ehen. Es bedarf
noch vieler Studien, die unbeeinflusst vom Druck interessierter
Gruppen gründlich erforschen, ob nicht doch ein Adoptivkind, das es
schwer genug hat bei seiner Identitätssuche und -findung, in einem
von Vater und Mutter gebauten Nest am besten aufgehoben ist. Dann,
nur dann, müssten adoptionswillige Ehepaare bevorzugt bleiben – nicht
wegen ihrer sexuellen Ausrichtung, vielmehr wegen des Kindeswohls.

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