Der Vorsitzende des Innenausschusses im
Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat eine Überprüfung der Gesetze zur
Kinderpornografie gefordert. „Der Fall Edathy muss zum Anlass
genommen werden, um zu überprüfen, ob es eine Schutzlücke im Gesetz
gibt“, sagte Bosbach der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Montagausgabe). „Es muss sichergestellt sein, dass nicht die
Grenze von Natürlichkeit zu Missbrauch überschritten wird, die Kinder
entwürdigt“, betonte Bosbach. Man brauche einen Straftatbestand, der
sicherstelle, dass Minderjährige durch Nacktfotos nicht
herabgewürdigt oder ausgenutzt würden.
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