Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)
will das EU-Wahlrecht in Deutschland so anpassen, dass Bürger mit
doppelter Staatsangehörigkeit nicht mehr zweifach wählen können, ohne
dabei aufzufallen. Dies geht aus einem Schreiben des Innenministers
an Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) hervor, das der
in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe)
vorliegt. In dem Schreiben kündigt de Maizière ein Treffen seines
Ministeriums am 30. September in Wiesbaden mit dem Bundeswahlleiter
und den Landeswahlleitern an. Thematisiert werden sollen „mögliche
innerstaatliche Maßnahmen“, mit denen die „Einhaltung des Verbots
einer mehrfachen Stimmabgabe durch Doppelstaatler bei der Europawahl“
sicher gestellt werden könne. Bundestagsvizepräsident Singhammer
sieht dringenden Handlungsbedarf. „Es kann nicht richtig sein, dass
am Ende bei der Europa-Wahl in Deutschland derjenige der Dumme ist,
der allein die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt“, sagte Singhammer
der Zeitung.
Kontext:
Nach der Europawahl im Mai hatte sich der Chefredakteur der
Wochenzeitung „Die Zeit“, Giovanni di Lorenzo, dazu bekannt, seine
Stimme zweifach abgegeben zu haben, in Deutschland und in Italien.
Damit war die Debatte um das EU-Wahlrecht ins Rollen gekommen. Eine
solche zweifache Stimmabgabe ist verboten. Allerdings gebe es
„aktuell keinen Mechanismus“ in der EU, „um die Einhaltung des
Verbots auch verwaltungstechnisch sicherzustellen“, heißt es weiter
in dem Schreiben de Maizières. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes leben in Deutschland mehr als eine Million
wahlberechtigte Bürger, die neben der deutschen eine weitere
EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Insgesamt sind in Deutschland rund
62 Millionen Personen wahlberechtigt.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621