Rheinische Post: Jeder achte Mobilfunkkunde Opfer unzulässiger Abrechnungen

In Deutschland ist jeder achte Mobilfunkkunde
bereits Opfer von unzulässigen Abrechnungen über die monatliche
Telefonrechnung geworden. Das geht aus einer bisher
unveröffentlichten Studie des Marktforschungsinstituts Yougov im
Auftrag des Bundesjustizministeriums hervor, die der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) vorliegt. Demnach
habe das Problem des sogenannten „WAP-Billing“, also der Abrechnung
von nicht oder nicht bewusst bestellten Leistungen von Drittanbietern
über die Mobilfunkrechnung, in den vergangenen zwei Jahren „einen
deutlich größeren Umfang“ angenommen, schreiben die Autoren. Die
Opfer sind der Studie zufolge zumeist junge, männliche Nutzer. Diese
Gruppe ruft demnach häufiger Spiele-Apps auf, abonniert Klingeltöne
oder konsumiert erotische Inhalte – die drei wichtigsten Einfallstore
für „WAP-Billing“-Betrüger. Insidern zufolge entsteht jährlich ein
geschätzter Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.
Verbraucherschützer empfehlen, beim Mobilfunkanbieter eine
Drittanbietersperre einrichten zu lassen, so dass Fremdfirmen nicht
einfach über die Handyrechnungen abkassieren können. Auch Nicole
Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion,
empfiehlt diesen Weg, sieht jedoch auch gesetzgeberischen
Handlungsbedarf: „Wir fordern eine voreingestellte
Drittanbietersperre, welche die Nutzerinnen und Nutzer durch ein
Opt-In-Verfahren für die Anbieter, die sie wirklich wollen, wieder
aufheben können“, sagte sie der Redaktion. Zudem müsse es eine
digitale Bestätigungslösung geben, „um Abzocke mit untergeschobenen
Verträgen wirksam zu unterbinden“. „Hier ist
Verbraucherschutzminister Heiko Maas in der Pflicht“, sagte Maisch.

Kontext:

Yougov führte im Zeitraum vom 8. bis 15. August 2016
Onlinebefragungen durch, die Stichprobe umfasst rund 2000 Befragte,
repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland. „WAP-Billing“
ist grundsätzlich legal, bietet aber die Möglichkeit für unzulässige
Abrechnungen. Wer beispielsweise eine kostenfreie Spiele-App aufruft,
bekommt mitunter Werbebanner von Drittfirmen gezeigt. Wer auf den
Banner eines betrügerischen Unternehmens klickt, gelangt meist auf
eine spezielle Internetseite. Diese Seiten sind meist kaum zu
unterscheiden von seriösen Angeboten, allerdings greifen sie bei
einem Klick die individuelle Nummer der SIM-Karte im Smartphone ab.
Mit dieser sogenannten MSISDN-Nummer können die Betreiber der Seite
an den Mobilfunkanbieter (beispielsweise Telekom, Vodafone oder O2)
herantreten und sich die Mobilfunknummer des Betroffenen übermitteln
lassen. Damit können Betrüger im Regelfall sehr einfach ihre
Forderungen auf die monatliche Handyrechnung des Opfers schreiben
lassen – und über den Mobilfunkanbieter abrechnen lassen.

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