Rheinische Post: Kampf gegen Rocker

Endlich scheint der gesetzliche Hebel im Kampf
gegen die Rockerkriminalität gefunden zu sein, nach dem die Polizei
seit Jahren gesucht hat: Die Berliner Justiz hat als erstes
Bundesland überhaupt allen Motorrad-Rockern der Hells Angels
verboten, ihre berüchtigten Abzeichen in der Öffentlichkeit zu tragen
und ihre Vereinssitze damit zu zieren. Das kommt einem generellen
Clubverbot gleich. Die anderen Bundesländer müssen nun nachziehen –
besonders NRW. In keinem anderen Land bekämpfen sich die Rockerbanden
so heftig. In Großstädten wie Duisburg und Köln kontrollieren sie das
Rotlichtgewerbe und den Drogenhandel. Ihre Interessen setzen sie
brutal durch. Dabei schrecken die Rocker auch vor Mord nicht zurück.
Bislang konnten diese Kriminellen der Polizei mehr oder weniger auf
der Nase herumtanzen, indem sie etwa lokal begrenzte Vereinsverbote
einfach mit einer Namensumbenennung aushebelten. Damit könnte nun
endlich Schluss sein, sollte die in Berlin angewandte Rechtsprechung
bundesweit Bestand haben. Zu hoffen wäre es jedenfalls.

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