Das Bundeskartellamt bereitet mögliche
Sanktionen gegen Facebook vor, falls das Unternehmen das Sammeln von
Daten ohne Widerspruchsmöglichkeit der Nutzer nicht einstellt. „Wir
kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten
sammelt und verwertet, als möglichen Missbrauch von Marktmacht. Die
Nutzer müssen hinnehmen, dass Daten auch aus Drittquellen massenhaft
gesammelt werden, obwohl sie davon wenig, meistens sogar gar nichts
wissen“, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Dies habe man
Facebook vor Weihnachten mitgeteilt. „Nun werden wir sehen, wie
Facebook auf unsere Kritik reagiert. Dann entscheiden wir, was zu tun
ist. Vielleicht schlägt Facebook Lösungen vor und verpflichtet sich
zu einer anderen Praxis. Oder vielleicht müssen wir am Ende das
Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche
Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten.“
Mundt betonte, dass das Kartellamt nicht ohnmächtig sei gegenüber
dem US-Konzern: „Abgesehen davon, dass Facebook auch eine deutsche
Tochter hat, gilt im Kartellrecht das sogenannte Auswirkungsprinzip.
Gegen einen Verstoß können wir wirksam vorgehen, soweit er sich in
der Bundesrepublik auswirkt.“
Zudem will Mundt weiter gegen Best-Preis-Klauseln vorgehen: „Auch
die können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.“ Als Erfolg verwies er
auf den Umgang mit Amazon. „Wir haben Amazon davon abgebracht, die
Online-Händler auf dem Amazon-Marketplace dazu zu verpflichten, stets
bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten zu müssen. Der
Händler konnte auf einer anderen Plattform dann keinen niedrigeren
Preis als bei Amazon setzen. Das ist eine Best-Preis-Klausel, die dem
Verbraucher schadet.“
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