Der Europäische Gerichtshof hat ein
überraschendes und kluges Urteil zum Hartz-IV-Anspruch von EU-Bürgern
gefällt. Überraschend, weil sich der EuGH bislang mit großzügigen
Urteilen zulasten von Unternehmen und Steuerzahlern hervorgetan hat.
Nun aber machen die Richter deutlich, dass auch ein reicher
Sozialstaat wie Deutschland finanzielle Grenzen hat und nicht
Fürsorge für ganz Europa finanzieren kann. Zugleich wägen die Richter
weise das Recht auf Freizügigkeit und staatliche Hilfe ab. Die
Freizügigkeit der Bürger gehört neben der von Waren, Kapital und
Dienstleistungen zu den großen Errungenschaften der EU. Daran wollen
die Richter nicht rütteln. Sie verhindern nur, dass EU-Bürger dieses
Recht missbrauchen, indem sie nur zwecks Transfer-Erzielung in ein
reiches Land gehen. Rechten Parteien wie der AfD geht das nicht weit
genug. Sie wollen Hartz IV für EU-Ausländer grundsätzlich verbieten.
Das aber wäre europarechtlich nicht zulässig und
arbeitsmarktpolitisch dumm. Deutschland braucht Zuwanderung – aber
eben zu fairen Spielregeln.
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