Der Bund könnte einen neuen Sonderfonds für die
kommunale Flüchtlingshilfe einrichten, um seinen in diesem Jahr
erwarteten Etatüberschuss haushaltsrechtlich für Ausgaben in
künftigen Jahren zu sichern. Derzeit würden verschiedene Modelle der
Kostenbeteiligung des Bundes von der Regierung geprüft, erfuhr die in
Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Dienstagausgabe) aus
Koalitionskreisen. Mit einem Sonderfonds ähnlich dem Fluthilfefonds
würde der Bund das Problem umgehen, dass überschüssiges Geld, das
erst in Zukunft gebraucht wird, in diesem Jahr für andere Ausgaben
verwendet wird oder in die Schuldentilgung fließt. Das Haushaltsjahr
2015 wird der Bund voraussichtlich mit einem Überschuss von
mindestens fünf Milliarden Euro abschließen. Beim Flüchtlingsgipfel
am 24. September soll über die Aufteilung der Kosten und Aufgaben der
Flüchtlingsversorgung entschieden werden.
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