In einer Demokratie ist die Regierung zur
Rechenschaft gegenüber ihren Bürgern verpflichtet. So hat die
Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, wer in einer
Gefährdungslage seinen Aufgaben nachgekommen ist und wer nicht und
deshalb mit Konsequenzen zu rechnen hat. Der richtige Ort,
Rechenschaft abzulegen, ist das Parlament in öffentlicher Sitzung.
Das ist in NRW geschehen. Gestern legten die Sicherheitsbehörden vor
dem Innenausschuss des Landtags Rechenschaft über ihre Erkenntnisse
zum mutmaßlichen Massenmörder Anis Amri ab. Leider ist auch nach dem
Bericht und der anschließenden Debatte nicht hinreichend klar, wer in
diesem Fall richtig gehandelt hat und wer seine Aufgaben nicht
erfüllte. Und das, obwohl eine Fülle detaillierter Erkenntnisse
zusammengetragen wurde, die die Öffentlichkeit in Erstaunen versetzt
– und sie fassungslos macht, dass daraus keine personellen
Konsequenzen gezogen werden. Deutlich geworden ist nur eins: Die
Behörden haben zu wenig getan, um den Anschlag zu verhindern. Obwohl
Amri siebenmal Gegenstand der Gespräche beim Gemeinsamen
Terrorabwehrzentrum (GTAZ) war, obwohl bekannt war, dass er mehrere
Identitäten hatte und sich offenbar Sozialleistungen erschlichen
hatte, obwohl er nach Zeugenaussagen Anschläge mit Hilfe von
Kriegswaffen begehen wollte und im Internet nach Sprengstoffen
recherchierte, obwohl er „im Auftrag von Allah töten“ und sich mit
Mitgliedern des Islamischen Staats treffen wollte, hat ihn die
deutsche Justiz aus den Augen verloren. Das nennt man
Behördenversagen, für das die Landeskriminalämter von NRW und Berlin
sowie die Beteiligten des GTAZ verantwortlich sind. Unverständlich
ist auch, dass der Generalstaatsanwalt in Berlin die
Telefonüberwachung nach einem halben Jahr abbrach und sie auch nicht
mehr aufnahm, als das LKA von NRW drei Monate vor dem Anschlag von
Tunesien und Marokko informiert wurde, dass Amri IS-Anhänger sei,
Kontakt zu IS-Terroristen hatte, sich in Berlin aufhalte und in
Deutschland ein „Projekt ausführen wolle“. Braucht man noch mehr
Hinweise, um Amris Telefon zu überwachen? Sicher, die Hürden des
Gesetzes zur Überwachung und Inhaftierung von Gefährdern sind hoch.
Allein aufgrund seiner Gesinnung wird in Deutschland niemand
eingesperrt. Aber wenn das Gesamtbild ergibt, dass es sich bei einer
Person um einen gefährlichen Islamisten handelt, ist es auch nach
jetzigem Recht möglich, „zur Abwehr einer besonderen Gefahr“ eine
Person zu verhaften und abzuschieben. Das alles entbindet die Politik
nicht, im Straf- und Ausländerrecht erheblich nachzuschärfen.
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