Rheinische Post: Kommentar: Bizarrer Rechtsstreit

Der Streit um die Abschiebung des mutmaßlichen
früheren Bin-Laden-Leibwächters Sami A. ist bizarr. Die einen sehen
den Rechtsstaat in Gefahr, weil er nicht hätte abgeschoben werden
dürfen, es aber wurde. Die anderen sehen den Rechtsstaat in Gefahr,
weil Gefährder unter besonderem Schutz zu stehen scheinen. Natürlich
müssen sich alle Behörden an Recht und Gesetz halten. Deshalb muss
der Verdacht ausgeräumt werden, hier seien Verwaltungsrichter in
Gelsenkirchen von Bund und Land ausgetrickst worden, um zu
verhindern, dass deren Abschiebe-Stopp-Entscheidung noch vor dem
Abschiebe-Start eintrifft. Aber auch Gerichte sind an Recht und
Gesetz gebunden. Im Mai hat niemand Geringeres als das
Bundesverfassungsgericht Gefährder-Abschiebungen nach Tunesien für
rechtens erklärt, weil die Menschenrechtslage des Landes das nun
hergebe. Da sollte ein Verwaltungsgericht im Juli besser zweifach
prüfen, ob es eine bevorstehende Abschiebung nach Tunesien wegen
möglicher Menschenrechtsverletzungen nach jahrelangem Rechtsstreit
wieder auf Anfang setzt.

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