Rheinische Post: Kommentar / BND und Verfassung = Von Gregor Mayntz

Muss das sein, dass sich in Deutschland fast
jeder Terroranschlag nur deshalb verhindern lässt, weil befreundete
ausländische Dienste Tipps haben? Und ist es hinzunehmen, dass die
Hinweise auch mal ausbleiben können, wenn die Partner den Eindruck
gewinnen, die Enthüllungen und Skandalisierungen ihrer Arbeit in
Deutschland gefährdeten ihren eigenen Job? Ist der BND also unfähig,
wie es lange seinem wohlerworbenen Ruf entsprach? Er könnte mehr,
wenn er denn dürfte. Mit der Gesetzesnovelle darf er mehr. Doch es
soll dabei bleiben, dass er wegzusehen hat, sobald Personen in
Deutschland ins Visier geraten. Gleichwohl bekommt er eine
gesetzliche Lizenz zum Lauschen. Linke, Grüne, FDP, Netzaktivisten –
sie alle sind deswegen auf dem Baum, tragen das Gesetz nach
Karlsruhe. Es wird eine spannende Frage, wie die Verfassungsrichter,
die 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfunden
haben, das in völlig anderen Kommunikationsgewohnheiten und unter
rasant gestiegener Terrorbedrohung dreieinhalb Jahrzehnte später
gewichten.

www.rp-online.de

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell