Den deutschen Pass erhält man durch Geburt oder
durch Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Es ist verständlich,
dass die Bürger eines Staats verlangen, dass sich dessen Angehörige
möglichst exklusiv zu dieser Gemeinschaft bekennen. So weit geht die
Initiative der CDU in Ordnung. Doch die Christdemokraten verfallen in
ihre rückwärtsgewandten Reflexe, wenn sie nun gänzlich die doppelte
Staatsbürgerschaft abschaffen wollen. Denn es gibt gewichtige
Ausnahmen vom Prinzip der singulären Staatsbürgerschaft. Wer beim
Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit sein Erbe verliert,
sollte wie bisher einen Doppel-Pass erhalten. Das Bekenntnis zu
unserer Verfassung ist wichtiger als die Aufgabe der bisherigen
Staatsbürgerschaft. Der andere große Ausnahmefall ist die zweite
Generation. Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren
ist, hat häufig enge sprachliche und kulturelle Bindungen zu deren
Herkunftsland. Warum sollten dann in dieser Generation nicht zwei
staatliche Identitäten möglich sein? Die CDU sollte wissen: Am Pass
kann man nicht den Stand der Integration festmachen. Aber man kann
mit ausgrenzenden Regeln Parallelgesellschaften fördern.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell