Käme ernsthaft jemand auf den Gedanken, ein
Krankenhaus dafür zu belangen, dass ein Patient das an seinem Bett
stehende Telefon für einen Erpressungsversuch benutzte? Nach dieser
Devise geht das deutsche Recht derzeit aber noch mit Gastronomen und
Hoteliers um, die ihren Kunden freies W-Lan zum Surfen im Internet
anbieten. Diese anachronistische Störerhaftung macht es
Abmahn-Kanzleien leicht, ganz bequem zu Profit zu kommen, und im
Effekt dadurch Millionen Kneipen- und Hotelgäste von internationalen
Standards fernzuhalten. Dass die eigentlichen Urheberrechtsverletzer
dabei unverfolgt bleiben, macht dieses Vorgehen umso fragwürdiger.
Wenn Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel das W-Lan für alle nun vom
Kopf auf die Füße stellt, hat er dafür Beifall verdient. Die Frage
bleibt, warum sich die Politik derart schwertut, die Rechtsordnung
zügiger auf Chancen und Gefahren des Internets einzustellen.
Deutschlands Wohlstand hängt auch davon ab, dass Unternehmer heute
schon an Angeboten basteln, für die die Welt morgen Geld ausgibt. Da
kann es nicht genügen, die Versäumnisse von gestern auszubessern. Die
Politik muss dem digitalen Milliardenpotenzial eine höhere Priorität
geben.
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