Seit Jahren steht die Security-Firma Kötter wegen der 
Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen in Düsseldorf und Köln/Bonn in der 
Kritik – mal mehr und mal weniger berechtigt. Immer wieder wurde die Forderung 
laut, Kötter von der Aufgabe zu entbinden. Nun aber zieht das Unternehmen von 
sich aus die Reißleine und hat das zuständige Bundesamt um vorzeitige 
Vertragsauflösung gebeten. Branchenkenner vermuten, dass Kötter sich mit dem 
Auftrag finanziell verhoben haben könnte und deshalb so schnell wie möglich raus
will aus den Verträgen.
Der vorläufige Rückzug Kötters dürfte den Befürwortern einer staatlich 
kontrollierten Fluggastkontrolle neuen Auftrieb geben. Kreise aus Bundespolizei 
und Politik fordern schon lange, die Überwachung dieses hoch sensiblen 
Sicherheitsbereiches der privaten Hand wieder zu entreißen, in die man sie in 
den 90er Jahren aus Kostengründen gelegt hatte. Und das scheint auch sinnvoll zu
sein. Die Terrorabwehr – und nichts anderes sind die Fluggastkontrollen – sollte
von staatlichem oder halbstaatlichem Personal durchgeführt werden. Es kann zum 
Beispiel nicht sein, dass die Bundespolizei keinen direkten Zugriff auf die 
privaten Fluggastkontrolleure hat. Unhaltbar ist auch das grundsätzliche 
Durcheinander von Zuständigkeiten für die Sicherheit der Airports. So fallen in 
NRW die Großflughäfen Düsseldorf und Köln in die Verantwortung der 
Bundespolizei, die Regionalflughäfen indes in die der Bezirksregierungen.
In Zeiten höchster Terrorgefahr sollten die Flughäfen bestmöglich geschützt 
sein. Daher müssen sich Bundespolizei, Bund, Länder, Flughafenbetreiber und 
private Unternehmen an einen Tisch setzen und gemeinsam eine Lösung finden, wie 
man eine Art Rückverstaatlichung der Sicherheitskontrollen bewerkstelligen kann.
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