Die Information über den andauernden
professionellen Angriff auf das Regierungsnetzwerk hätte nicht nur
frühzeitig die parlamentarischen Kontrollgremien erreichen müssen,
sondern auch die Unterhändler des Koalitionsvertrages. Dann hätten
sie nicht nur viele Seiten über die Chancen der Digitalisierung, die
Verfügbarkeit des Netzes und den Schutz der Daten vollgeschrieben.
Sie hätten auch eine entscheidende Frage beantworten müssen: Soll
Deutschland seine Position räumen, wonach auf Angriffe lediglich
passiv reagiert wird? Wenn Akteure im Auftrag oder mit Wissen von
Staaten fremde Regierungsgebäude digital stürmen, wenn ihre
Schadsoftware gefährliche Stoffe freisetzt, Krankenhäuser lahmlegt
und die Stromversorgung runterfährt, müssen wir dann abwarten, bis es
passiert? Oder sollten identifizierte Rechner auch im Ausland
lahmgelegt werden können, bevor die Angriffe starten? Präventive
Schläge sind ein großer Schritt. Vor allem angesichts einer
Verfassung, die die Vorbereitung eines Angriffskrieges verbietet.
Aber das Grundgesetz entstand, als Polizei-Patrouillen und
Panzer-Abschreckung zum Schutz der Bevölkerung reichten. Jetzt
braucht es neue Antworten.
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