Mit ihrem Einwand gegen die Idee einer
elektronischen Markierung nach wie vor gefährlicher Triebtäter hat
die Gewerkschaft der Polizei recht. Man mache sich keine
übertriebenen Hoffnungen auf einen Durchbruch im Kampf gegen tickende
menschliche Zeitbomben auf einen riesigen Zugewinn an Sicherheit. Es
bleibt doch dabei: Der Allgemeinheit, besonders den potenziellen
Opfern von Triebtätern, wäre mehr damit gedient, wenn
Sicherungsverwahrung notfalls lebenslang, auch nach späterer
Begutachtung, verfügt werden könnte. Eine noch so entwickelte
Sendetechnik am Fuß- oder Handgelenk eines Schwerkriminellen ändert
nichts an der gefährlichen Tatsache, dass sich der Überwachte frei
bewegen kann. Das auf Kindermörder zielende „Wegschließen, und zwar
für immer“, mit dem einst Kanzler Schröder dem Volk aufs Maul
geschaut hat, hatte jenseits der verfassungsrechtlichen
Fragwürdigkeit einen wahren Kern: dass es Ausgeburten des Bösen gibt,
deren Menschenrecht auf Freiheit hinter dem Menschenrecht auf Leben
und Unversehrtheit zurückzustehen hat. Leider sehen höchste Gerichte
in Karlsruhe und Straßburg das anders. Die „Fußfessel“ trägt dem auf
bloß leidlich akzeptable Weise Rechnung.
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