Rheinische Post: Kommentar: Harte Nuss für Olaf Scholz

Der Gleichheitsgrundsatz gilt auch, wenn es um
die Grundsteuer geht, hat das Verfassungsgericht klar gestellt. Gut
so, denn es darf nicht weiter sein, dass der Eigentümer einer Villa
in begehrter Lage genauso viel zahlt wie der in weniger guter Lage,
nur weil der Immobilienmarkt des Jahres 1964 ein anderer gewesen ist
als der von 2018. Oder dass die Differenzen auch in vergleichbaren
Lagen immer größer werden. Finanzminister Scholz hat nun eine harte
Nuss zu knacken. Er wird nicht verhindern können, dass die
Grundsteuer ab 2025 für viele dort steigen wird, wo es in den letzten
Jahrzehnten Wertsteigerungen gegeben hat. Sie wird umgekehrt in
schlechteren Lagen sinken. Einerseits für eine gerechtere Besteuerung
zu sorgen, andererseits aber einzelne nicht mehr zu belasten, wäre
eine Quadratur des Kreises. Das Allgemeinwohl muss über den
Einzelinteressen stehen. Wichtig wird vor allem sein, bei der
Neubewertung der Grundstücke durch eine pauschalierte Bodenwertsteuer
den Weg des geringsten bürokratischen Aufwands zu wählen. Für Mieter
wird es soziale Lösungen geben müssen. Denn sie werden in den Städten
vielerorts höhere Mieten zahlen müssen, weil Vermieter die höhere
Grundsteuer umlegen können.

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