Rheinische Post: Kommentar / Herrschaft des Rechts = VON HENNING RASCHE

In Artikel 20 des Grundgesetzes findet sich
dieser Satz: „Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz
gebunden.“ Der Satz ist nicht populär; er wird nicht auf Stoffbeutel
gedruckt oder auf den Unterarm tätowiert. Derlei wäre indes
angemessen: Der Satz bändigt die Exekutive, er verhindert einen
staatlichen Exzess. Sollten Ermittler kinderpornografisches Material
hochladen dürfen, um Tätern auf die Schliche zu kommen? Es klingt
verlockend: Die deutschen Ermittler leuchten noch mit einem Teelicht
in den dunklen Raum des Darknets, während die Amerikaner oder
Australier einfach das Licht anmachen. Wenn nun mit
computergeneriertem Material eine scheinbar moralisch einwandfreie
Eintrittskarte in die Kinderporno-Foren parat liegt, warum sie nicht
nutzen? Artikel 20 liefert die Antwort: Recht und Gesetz. Das
Strafrecht verbietet das Verbreiten von Kinderpornografie, weil es
den sexuellen Missbrauch von Kindern fördert. Das gilt auch für
computergenerierte Bilder. Solange das Recht herrscht, sollten
Politiker die Finger davon lassen.

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