Man muss sich fragen, ob das Bewertungsportal
Jameda sein seltsames Anzeigengeschäft nur fortführte, um endlich
einmal breit in die Medien zu kommen. Es ist schon eine dreiste
Geschäftsidee, alle Ärzte ohne deren Einverständnis in eine
Vergleichsliste aufzunehmen – und dann bei denjenigen, die keine
monatliche Gebühr zahlen, Werbung der Konkurrenz einzublenden.
„Schutzgelderpressung“ nannte dies die klagende Kölner Ärztin
treffend. Der Bundesgerichtshof stoppte die unverschämte Praxis
glücklicherweise. Davon abgesehen ist es gut, dass Verbraucher sich
bei Portalen über Produkte oder Dienstleistungen informieren können.
Aber sie müssen skeptisch bleiben. Es sind eher die Miesmacher, die
ausführliche Berichte schreiben, mit Fakten haben die Noten gerade
bei schwierigen Themen wie Medizin wenig zu tun. Die
Vergleichsportale müssen außerdem zu Fairness erzogen werden. Darum
ist zu loben, dass das Kartellamt sich die Branche anschaut. Es darf
nicht passieren, dass Firmen positiv bewertet werden, nur weil ein
Portal deren Verträge verkaufen will.
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