Wer mit 170 Stundenkilometern über den Ku–damm
in Berlin brettert, dem ist nicht zu helfen. Er gefährdet sich
selbst, schlimmer noch: Er gefährdet andere. Dass bei solch
irrsinnigen Trips Menschen sterben können, liegt auf der Hand.
Derjenige, der bis zum Anschlag auf das Gaspedal drückt, weiß das.
Insofern war es nachvollziehbar, dass das Berliner Landgericht die
Todesraser wegen Mordes verurteilt hat. Es ist ärgerlich, dass es
dabei argumentative Fehler gemacht hat. Dem Wunsch der Bevölkerung,
illegalen Autorennen mit harter Strafe zu begegnen, ist der
Gesetzgeber nachgekommen. Bis zu zehn Jahre Haft drohen seit Oktober
dafür. Viele hätten es gern gesehen, wenn die Berliner Raser
lebenslänglich ins Gefängnis müssten. Bürger und Kommentatoren haben
sich vom Bundesgerichtshof Klarheit gewünscht, eine Faustregel nach
der Maßgabe: Raser sind Mörder. Aber so einfach ist das nicht. Dass
die Richter in Karlsruhe nicht nach dem Bauchgefühl des Volkes,
sondern juristisch präzise entschieden, ist möglicherweise
langweilig, aber das einzig Richtige.
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