Rheinische Post: Kommentar / Klarheit im Zeugnis = Von Jan Drebes

In kaum einem anderen Zusammenhang ist das
Wörtchen „stets“ so wichtig, wie in der verklausulierten Sprache von
Arbeitszeugnissen: Fehlt der kleine Zusatz, bedeutet ein „zur vollen
Zufriedenheit“ nur durchschnittliche Leistungen. Diese Notenstufe
bleibt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes für Personaler
erhalten. Das ist zu begrüßen. Schließlich hat niemand etwas davon,
wenn es nur noch gute und sehr gute Bewertungen von Arbeitgebern für
ehemalige Beschäftigte geben kann, weil diese sonst – stets
erfolgreich – vor Gericht ziehen würden. Vernünftig ist auch die
Verteilung der Beweislast im Prozess: Arbeitnehmer müssen nachweisen,
gute Leistungen erbracht zu haben. Der Chef muss hingegen begründen,
warum er eine unterdurchschnittliche Note vergeben hat. Wovon aber
mit Ausnahme von Anwälten niemand etwas hat, ist das Zeugnisdeutsch
mit seinen Fallstricken an sich. Erstens sollten Arbeitnehmer
verstehen können, was der Ex-Vorgesetzte dem Chef in spe mitteilen
will. Zweitens geraten deutsche Zeugnisse in Zeiten der
Globalisierung so zunehmend zur Farce.

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