Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte
haben unsere Solidarität verdient. Wer sie im Einsatz behindert oder
gar angreift, muss bestraft werden. Der „Freund und Helfer“, der sich
nicht selten selbst gefährdet, soll sich nicht auch noch mit
Gewalttätern auseinandersetzen müssen. Das sieht die NRW-CDU richtig,
zumal die Zahl der Angriffe eklatant gestiegen ist. Die Forderung
aber, Gewalt gegen Einsatzkräfte mit einer Mindeststrafe von sechs
Monaten zu belegen, geht zu weit. Da kann aus der Rangelei ein
Haftgrund werden – unabhängig davon, ob es zu einer Gefährdung
gekommen ist und die Umstände die Härte der Strafe rechtfertigen. Der
von der CDU geforderte Automatismus nimmt dem Richter die Möglichkeit
der abwägenden Entscheidung. Schon die bestehenden Gesetze erlauben
Härte. Die geforderte Mindeststrafe kann als Misstrauensvotum gegen
die Justiz gedeutet werden, die scheinbar zu lasch agiert. Das Gesetz
soll den Richter zur Härte zwingen. Bei dieser Deutung droht der
CDU-Initiative ein hartes Urteil: zur Abschreckung ungeeignet und
wenig hilfreich für die Betroffenen.
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