Schon wieder ein EU-Verfahren gegen uns, na
und? So oder ähnlich dürften nicht nur die Regierenden in Warschau,
sondern auch viele Menschen im ganzen Land auf die Brüsseler
Entscheidung reagiert haben, Polen wegen der umstrittenen
Justizreform vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Und es
ist ja auch wirklich nicht ganz leicht, den immer neuen Versuchen der
EU-Kommission zu folgen, Polen wie auch Ungarn auf den Pfad der
demokratischen Tugenden zurückzuführen. Dennoch beginnt nun eine neue
Etappe in dem Konflikt. Bislang hat die EU auf diverse
Vertragsverletzungsverfahren und ein Rechtsstaatsverfahren nach
Artikel 7 des Lissabon-Vertrags gesetzt, das sich aber durch das Veto
eines anderen EU-Staats leicht aushebeln lässt. Sollte Polen aber
verurteilt werden, hätte sich die Regierung in Warschau daran zu
halten. Sie müsste die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern
zurücknehmen oder Strafzahlungen in Milliardenhöhe entrichten. Die
polnische Regierung könnte das Urteil auch zurückweisen. Damit
kündigte sie aber ihre EU-Mitgliedschaft faktisch auf.
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